BERATUNGSBESUCHE
NACH §37.3

Jetzt Termin vereinbaren – kostenfrei für Sie!
– Für alle Pflegegeldempfänger verpflichtend
– Unterstützung für die Pflege zu Hause
– Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
– Beratung bei Ihnen zu Hause
– persönlich, individuell, kompetent
Sie benötigen für die Pflegeversicherung einen Nachweis oder haben ein Schreiben bekommen? Zur Durchführung eines Beratungsbesuchs für den Erhalt des Pflegegeldes können Sie hier ganz einfach einen Termin buchen. Der Beratungseinsatz wird durch unsere qualifizierten Pflegeberater durchgeführt und ist für Sie kostenfrei. Über 40 Jahre Erfahrung in Berlin!
Sie können hier direkt einen Termin buchen. Wählen Sie eine Option:

Pflegeberatung mit Talea
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen Pflegedienst abrufen. Talea ist ein Verbund ambulanter Pflegedienste in Berlin mit über 40 Jahren Erfahrung und 500 Pflegekund:innen. Mit Talea werden Sie individuell und persönlich beraten!
Verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.
ACHTUNG
Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.
Wann & wie oft muss die Beratung stattfinden?
Die Intervalle der Pflegeberatung variieren je nach Pflegegrad. Die Pflegeberatung für Pflegegrad 2 und 3 muss alle sechs Monate, für Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate abgerufen werden. Die Zeiträume sind seitens der Pflegekasse fest. Hier finden Sie eine Veranschaulichung der Zeiträume:
Pflegegrad 1
keine Pflicht
Pflegegrad 2
1 x pro Halbjahr
Pflegegrad 3
1 x pro Halbjahr
Pflegegrad 4
1 x pro Vierteljahr
Pflegegrad 5
1 x pro Vierteljahr
